Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht über Kontakt wenn Sie an einer Vollmitgliedschaft, einer assoziierten Mitgliedschaft oder an einer Mitgliedschaft in einer Partnergruppe interessiert sind.
Vollmitgliedschaft
Die Vollmitgliedschaft steht konstituierten Fragile-X-Familienvereinigungen der Länder offen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Es muss sich um einen gemeinnützigen Verein handeln, d. h. um eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation in dem Sinne, dass der Verein in seinem Heimatland registriert ist und nach den Gesetzen des Heimatlandes als gemeinnütziger, nicht-kommerzieller, nicht-staatlicher Verein behandelt wird.
- Sie müssen "von Familien geführt" werden, was bedeutet, dass mindestens 75% der Vorstandsmitglieder Familienmitglieder einer Person mit FXS sind oder selbst FXS haben; der Vorsitzende muss zu diesen 75% gehören.
- Nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) ihres Budgets sollten aus einer Kombination von Geldern von Unternehmen mit einem möglichen Interessenkonflikt stammen (einschließlich Unternehmen im Gesundheitssektor, Pharmaunternehmen, Versicherungsgesellschaften).
- Eine Vereinigung kann als vorläufiges, nicht stimmberechtigtes Vollmitglied gewählt werden, bis sie seit mindestens 3 Jahren als eingetragene Wohltätigkeitsorganisation existiert.
- Im Idealfall hat die Familienvereinigung des Landes eine Person mit FXS in ihrem Vorstand oder in ihrer Leitung.
Verfahren für den Erwerb einer Vollmitgliedschaft
Um Vollmitglied von FraXI zu werden, muss eine Vereinigung einen schriftlichen Antrag (in Englisch, der offiziellen Sprache von FraXI) an den Vorstand von FraXI stellen, in dem sie die Anzahl der Mitglieder, die Struktur der Vereinigung und die personelle Ausstattung angibt und eine Kopie ihrer Satzung sowie die Jahresberichte der letzten drei Jahre einschließlich der Finanzberichte beifügt.
Wird dem Antrag stattgegeben, teilt der FraXI-Vorstand dem Antragsteller mit, dass er den Antrag positiv geprüft hat und dass seine Aufnahme der nächsten Hauptversammlung vorgeschlagen wird. Die Vollmitgliedschaft wird gewährt, sobald der jährliche Vollmitgliedsbeitrag entrichtet wurde.
Was sind die Rechte und Pflichten von Vollmitgliedern?
- Vollmitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, indem sie bis zu drei offizielle Delegierte entsenden;
- Vollmitglieder haben in der Generalversammlung eine Stimme;
- Vollmitglieder können Projekte und öffentliche Erklärungen von FraXI vorschlagen, Änderungen an der Satzung vorschlagen, Personen für den Vorstand von FraXI nominieren und Personen für die Mitarbeit in Ausschüssen vorschlagen.
- Vollmitglieder müssen sicherstellen, dass sie nicht gegen die Gesetze ihrer nationalen Wohltätigkeitsverbände verstoßen oder in ungesetzliche Aktivitäten verwickelt sind.
- Vollmitglieder müssen sicherstellen, dass nicht mehr als 20% ihres Budgets aus einer Kombination von Geldern von Unternehmen mit einem möglichen Interessenkonflikt stammen (einschließlich Unternehmen im Gesundheitswesen, Pharmaunternehmen, Versicherungsgesellschaften). Jede Abweichung von dieser Regel muss dem Vorstand gemeldet werden und kann höchstens für ein Jahr in Folge akzeptiert werden, wobei die Mitgliedschaft überprüft wird.
- Die Vollmitglieder müssen sicherstellen, dass FraXI ihre Gremien kontaktieren kann, und insbesondere, dass ihre Kontaktdaten auf dem neuesten Stand sind.
- Vollmitglieder müssen ein vom Vorstand benanntes Familienmitglied benennen, das für die Kommunikation mit FraXI verantwortlich ist.
- Die Vollmitglieder sollten auf Mitteilungen von FraXI innerhalb eines angemessenen Zeitraums antworten.
- Die Vollmitglieder sollten einen jährlichen Länderbericht einschließlich eines Finanzberichts einreichen und bewährte Verfahren austauschen, damit alle voneinander lernen können.
- Die Vollmitglieder halten sich an die Vision, den Auftrag und die Satzung und unterstützen die Werte von FraXI.
- Ordentliche Mitglieder haften beschränkt und sind nicht mit ihrem eigenen Vermögen an das Schicksal des Vereins gebunden.
Wie hoch sind die Gebühren für die Vollmitgliedschaft?
Die Beiträge für eine Vollmitgliedschaft reichen von 25 € bis zu einem Höchstbeitrag von 500 €. Weitere Informationen zu den Kosten der Mitgliedschaft finden Sie weiter unten.
Ein ermäßigter Beitrag von 25 € für Organisationen, deren Bruttoeinkommen unter 2000 € liegt. In dringenden Fällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag für eine Landesorganisation erlassen.
Eine Grundgebühr von 100 € für Organisationen mit einem Bruttoeinkommen zwischen 2000 € und 9999 €.
Ein Beitrag, der von 1% aus den Bruttoeinnahmen einer Organisation berechnet wird, wenn deren Einnahmen über 10000 € liegen, wobei der Höchstbeitrag 500 € beträgt.
Assoziierte Mitgliedschaft
Die assoziierte Mitgliedschaft steht Körperschaften, Nicht-Familienverbänden und Familienorganisationen offen, die noch nicht als Wohltätigkeitsorganisation eingetragen sind.
Körperschaften oder familienfremde Vereinigungen können einen schriftlichen Antrag in englischer Sprache beim Vorstand einreichen, der Informationen über die Vereinigung enthält und begründet, warum sie assoziiertes Mitglied von FraXI werden möchten. Der Vorstand wird alle Anträge auf assoziierte Mitgliedschaft prüfen.
Was sind die Rechte und Pflichten von assoziierten Mitgliedern?
- Assoziierte Mitglieder haben das Recht, an allen offenen Foren einer Generalversammlung teilzunehmen (Assoziierte Mitglieder können nicht an geschlossenen Sitzungen einer Generalversammlung teilnehmen; sie haben kein Stimmrecht).
- Assoziierte Mitglieder können ihren Ländervertretern Projekte und andere Ideen vorschlagen; wenn es kein Vollmitglied aus ihrem Land gibt, können sie ihre Ideen direkt dem Vorstand vorstellen;
- Assoziierte Mitglieder unterstützen die Vision und den Auftrag von FraXI und sind an die Satzung von FraXI gebunden;
- Assoziierte Mitglieder sollten Anfragen von FraXI innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens beantworten.
- Assoziierte Mitglieder haben eine beschränkte Haftung und sind nicht mit ihrem eigenen Vermögen an das Schicksal der Vereinigung gebunden.
Wie hoch sind die Gebühren für die assoziierte Mitgliedschaft?
Andere Wohltätigkeitsorganisationen: €100
Unternehmen: €1000
Partnergruppe
Eine Partnergruppe ist eine Gruppe von Familien, die in ihrem eigenen Land noch keinen eingetragenen gemeinnützigen Verein gegründet haben, aber dabei sind, dies zu tun. Pro Land ist nur eine Partnergruppe zulässig, und das Ziel ist, dass FraXI diese Familien bei der Gründung einer Wohltätigkeitsorganisation für Fragile X-Familien in ihrem eigenen Land unterstützt.
Die angeschlossenen Gruppen müssen gemeinnützig und nichtstaatlich sein und von Familien geleitet werden, die Mitglieder mit FXS oder FXPAC haben. Angegliederte Gruppen müssen sich dafür einsetzen, das Leben von Menschen mit FXS und FXPAC zu verbessern und sich an die Mission und die Werte von FraXI halten.
Wie hoch sind die Gebühren für Partnergruppen?
Der Jahresbeitrag für eine angeschlossene Gruppe beträgt 100 €, der ermäßigte Beitrag von 25 € gilt für Organisationen mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 2000 €.


