Die FraXI-Vollmitgliedschaft steht allen Fragile-X-Familienverbänden der einzelnen Länder offen. Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht über Kontakt wenn Sie an einer Vollmitgliedschaft interessiert sind.

Die Vollmitglieder von Fragile X International sind:

Die Vollmitgliedschaft steht konstituierten Fragile-X-Familienvereinigungen der Länder offen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Es muss sich um einen gemeinnützigen Verein handeln, d. h. um eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation in dem Sinne, dass der Verein in seinem Heimatland registriert ist und nach den Gesetzen des Heimatlandes als gemeinnütziger, nicht-kommerzieller, nicht-staatlicher Verein behandelt wird.
  • Sie müssen "von Familien geführt" werden, was bedeutet, dass mindestens 75% der Vorstandsmitglieder Familienmitglieder einer Person mit FXS sind oder selbst FXS haben; der Vorsitzende muss zu diesen 75% gehören.
  • Nicht mehr als zwanzig Prozent (20%) ihres Budgets sollten aus einer Kombination von Geldern von Unternehmen mit einem möglichen Interessenkonflikt stammen (einschließlich Unternehmen im Gesundheitssektor, Pharmaunternehmen, Versicherungsgesellschaften).
  • Eine Vereinigung kann als vorläufiges, nicht stimmberechtigtes Vollmitglied gewählt werden, bis sie seit mindestens 3 Jahren als eingetragene Wohltätigkeitsorganisation existiert.
  • Im Idealfall hat die Familienvereinigung des Landes eine Person mit FXS in ihrem Vorstand oder in ihrer Leitung.

Verfahren für den Erwerb einer Vollmitgliedschaft

Um Vollmitglied von FraXI zu werden, muss eine Vereinigung einen schriftlichen Antrag (in Englisch, der offiziellen Sprache von FraXI) an den Vorstand von FraXI stellen, in dem sie die Anzahl der Mitglieder, die Struktur der Vereinigung und die personelle Ausstattung angibt und eine Kopie ihrer Satzung sowie die Jahresberichte der letzten drei Jahre einschließlich der Finanzberichte beifügt.

Wird dem Antrag stattgegeben, so teilt der FraXI-Vorstand dem Antragsteller mit, dass er den Antrag positiv geprüft hat und dass seine Aufnahme der nächsten Hauptversammlung vorgeschlagen wird.

Wird der Antrag von der Kammer nicht genehmigt, wird der Antragsteller kontaktiert, um die Entscheidung zu erläutern, und gegebenenfalls aufgefordert, fehlende Unterlagen oder weitere Informationen nachzureichen.

Die Vollmitgliedschaft wird nach Zahlung des vollen Jahresbeitrags gewährt.

Was sind die Rechte und Pflichten von Vollmitgliedern?

  1. Vollmitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, indem sie bis zu drei offizielle Delegierte entsenden;
  2. Vollmitglieder haben in der Generalversammlung eine Stimme;
  3. Vollmitglieder können Projekte und öffentliche Erklärungen von FraXI vorschlagen, Änderungen an der Satzung vorschlagen, Personen für den Vorstand von FraXI nominieren und Personen für die Mitarbeit in Ausschüssen vorschlagen.
  4. Vollmitglieder müssen sicherstellen, dass sie nicht gegen die Gesetze ihrer nationalen Wohltätigkeitsverbände verstoßen oder in ungesetzliche Aktivitäten verwickelt sind.
  5. Vollmitglieder müssen sicherstellen, dass nicht mehr als 20% ihres Budgets aus einer Kombination von Geldern von Unternehmen mit einem möglichen Interessenkonflikt stammen (einschließlich Unternehmen im Gesundheitswesen, Pharmaunternehmen, Versicherungsgesellschaften). Jede Abweichung von dieser Regel muss dem Vorstand gemeldet werden und kann höchstens für ein Jahr in Folge akzeptiert werden, wobei die Mitgliedschaft überprüft wird.
  6. Die Vollmitglieder müssen sicherstellen, dass FraXI ihre Gremien kontaktieren kann, und insbesondere, dass ihre Kontaktdaten auf dem neuesten Stand sind.
  7. Vollmitglieder müssen ein vom Vorstand benanntes Familienmitglied benennen, das für die Kommunikation mit FraXI verantwortlich ist.
  8. Die Vollmitglieder sollten auf Mitteilungen von FraXI innerhalb eines angemessenen Zeitraums antworten.
  9. Die Vollmitglieder sollten einen jährlichen Länderbericht einschließlich eines Finanzberichts einreichen und bewährte Verfahren austauschen, damit alle voneinander lernen können.
  10. Die Vollmitglieder halten sich an die Vision, den Auftrag und die Satzung und unterstützen die Werte von FraXI.
  11. Ordentliche Mitglieder haften beschränkt und sind nicht mit ihrem eigenen Vermögen an das Schicksal des Vereins gebunden.

Wie hoch sind die Gebühren für die Vollmitgliedschaft?

Die Beiträge für eine Vollmitgliedschaft reichen von 25 € bis zu einem Höchstbeitrag von 500 €. Weitere Informationen zu den Kosten der Mitgliedschaft finden Sie weiter unten.

Ein ermäßigter Beitrag von 25 € für Organisationen, deren Bruttoeinkommen unter 2000 € liegt. In dringenden Fällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag für eine Landesorganisation erlassen.

Eine Grundgebühr von 100 € für Organisationen mit einem Bruttoeinkommen zwischen 2000 € und 9999 €.

Ein Beitrag, der von 1% aus den Bruttoeinnahmen einer Organisation berechnet wird, wenn deren Einnahmen über 10000 € liegen, wobei der Höchstbeitrag 500 € beträgt.

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